Ohne Strom läuft im modernen Haushalt nahezu nichts: Ob Wohnen, Waschen, Kochen oder Backen, Putzen oder Körperpflege, Freizeit oder Kommunikation – elektronische Geräte prägen unseren Alltag. Doch: Wohin mit ihnen, wenn aus den attraktiven Lebenshelfern Elektro-Altgeräte geworden sind?
Elektrokleingeräte zum Wertstoffhof!
Ganzjährig zu den bekannten Öffnungszeiten können diese wertvollen Abfallprodukte komplett in die entsprechenden Container auf den Wertstoffhöfen bis zu einer Größe von 35cm x 50cm eingeworfen werden.
Entsorgung auf der Deponie
Sie können alle Altgeräte, von der batteriebetriebenen Armbanduhr über Energiesparlampen und Bügeleisen bis zum Gefrierschrank, auf unseren Zentraldeponien in Wesuwe, Venneberg, Flechum und Dörpen kostenfrei abgeben.
Entsorgung über den Sperrmüll
Falls Sie die Geräte nicht selbst transportieren können, melden Sie Ihre Elektrogroßgeräte beim Sperrmüll an; sie werden dann direkt vor Ihrer Haustür abgeholt. Die Abfuhr erfolgt spätestens drei Wochen nach der Anmeldung. Und übrigens: Wo Großgeräte abgeholt werden, bleiben auch Kleingeräte nicht stehen. Bitte stellen Sie die Elektro-Altgeräte getrennt vom übrigen Sperrmüll bereit; sie werden von einem separaten Fahrzeug abgeholt!
Das ElektroG vom 20.10.2015 ( Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten ) schreibt vor, dass Elektro-Altgeräte getrennt zu erfassen und einer Verwertung zuzuführen sind. Das heißt, dass Elektro-Altgeräte nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Ziel des ElektroG ist der Schutz von Umwelt und Gesundheit. Zusätzlich soll es helfen, natürliche Ressourcen zu schonen. Grundlegende Voraussetzung dafür ist es, Abfälle zu vermeiden und möglichst effizient zu verwerten.
Die Sammlung der Elektro-Altgeräte aus Privathaushalten findet durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, also die Kommunen, statt. Die Abgabe an den hierfür eingerichteten Sammelstellen ist kostenfrei. Für die ordnungsgemäße Verwertung der Altgeräte sind die Hersteller verantwortlich.
Änderungen des ElektroG ab dem 15.08.2018
Noch in 2018 kommt es im Rahmen des ElektroG zu weitreichenden Veränderungen, die insbesondere die Hersteller solcher Geräte betreffen.
Ab 15.08.2018 gilt der offene Anwendungsbereich („Open Scope“) . Dann fallen alle elektrischen und elektronischen Geräte in den gesetzlichen Anwendungsbereich, wenn sie nicht explizit durch einen gesetzlichen Ausnahmetatbestand ausgeschlossen sind. So könne z.B. auch Möbel und Bekleidung mit elektronischen Funktionen registrierungspflichtig werden.
Gleichzeitig werden die bisher 10 Kategorien in Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie durch 6 neue Kategorien ersetzt, für deren Abgrenzung es maßgeblich auf die Gerätegröße ankommt. Weiterhin haben die Herstellergremien eine Unterteilung in 17 neue Gerätearten vorgenommen.
Damit können weitere Elektro-Altgeräte für die Hersteller bei der Stiftung elektro-altgeräte-register ( Stiftung ear ) registrierungspflichtig sein. Die Stiftung ear hat auf ihrer Webseite unter www.stiftung-ear.de zahlreiche Informationen zum neuen ElektroG zur Verfügung gestellt.
Neue Gruppen zum 01.12.2018
Zum 01.12.2018 wird sich die Bezeichnung und Nummerierung der Sammelgruppen ändern. Die Elektro- Altgeräte werden dann an den Sammelstellen des AWB nach folgenden 6 Gruppen unterteilt erfasst und abgeholt.
Ab dem 01.12.2018 werden batteriebetriebene Altgeräte in den Gruppen 2,4 und 5 getrennt in Sondertransporteinheiten für batteriebetriebene Altgeräte abgeholt.
Wichtig Elektro-Altgeräte dürfen niemals im Hausmüll landen! Das „Elektro- und Elektronikgerätegesetz“ schreibt zwingend eine gesonderte Entsorgung vor.
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