Der Abfallgebührenbescheid für das Jahr 2025 mit Abrechnung 2024 wird allen Objekteigentümern bis Mitte Februar zugestellt.

Weitere Informationen zum Abfallgebührenbescheid.

FAQ Abfallgebührenbescheid:

Wie wird der Quartalsabschlag berechnet?

Im Jahr 2025 wird die Anzahl der Restmüll-Leerungen des Jahres 2024 als Berechnungsgrundlage für den Quartalsabschlag im Jahr 2025 angesetzt. Seit 2022 erhalten Sie einen Abfallgebührenbescheid mit Vorauszahlung für das laufende Jahr und im darauffolgenden Jahr jeweils einen Bescheid mit einer Abrechnung mit der Anzahl der Restmüll-Leerungen des Vorjahres.

Je höher die Anzahl der Restmüll-Leerungen, desto höher fallen Ihre Abfallgebühren aus. Eine Erstattung von zu viel gezahlten Vorauszahlungen erfolgt – sofern Sie ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt haben –umgehend nach der Abrechnung.

Wann wird der Quartalsabschlag fällig?

Die Abfallgebühren werden in der Regel quartalsweise zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres fällig. Um keinen Zahlungstermin zu verpassen, empfehlen wir die Nutzung des SEPA-Bankeinzugsverfahrens (SEPA-Lastschrift). Die fälligen Beträge werden automatisch zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen vom angegebenen Konto eingezogen und es entstehen keine weiteren Kosten

Wie kann ich ein SEPA Lastschriftmandat erteilen?

Sie können Ihre Kontodaten direkt in Ihrem Online Kundenkonto hinterlegen. Die Zugangsdaten für die Erstanmeldung finden Sie auf Ihrem Bescheid. Alternativ können Sie im Formularcenter das Formular „SEPA Lastschriftmandat Abfallgebühren“ herunterladen, ausfüllen und an info@awb-emsland.de senden.

Wo finde ich meine Zugangsdaten für die Erstanmeldung im Online Kundenportal?

Für die Erstanmeldung verwenden Sie bitte die Zugangsdaten, die Sie dem Abfallgebührenbescheid entnehmen können. Wenn Sie sich bereits im Online-Kundenportal angemeldet haben, verwenden Sie die bekannten Zugangsdaten.

Was kann ich im Online Kundenportal erledigen?

Kann ich den Gebührenbescheid auch digital empfangen?

Ja, dies ist seit 2024 möglich. Einfach im Online Kundenportal bei “Mitteilungsweg Abfallgebührenbescheid” den Mitteilungsweg auf “Abruf Kundenportal” ändern.

Sie erhalten eine Benachrichtigungs-E-Mail, wenn ein neuer Bescheid im Online-Kundenportal hinterlegt wurde, diesen können Sie dann Herunterladen.

Meine Gebührenermäßigung/ Behälteränderung/ Eigentümerwechsel steht noch nicht auf dem Abfallgebührenbescheid, was jetzt?

Jede gebührenrelevante Änderung (beispielsweise Anträge auf Behältertausch, Antrag auf Gebührenermäßigung oder Eigentümerwechsel) die bis zum 08.01.2025 bearbeitet worden ist, wurden in diesem Bescheidlauf bereits berücksichtigt.

Sollten Sie einen Antrag auf Gebührenermäßigung oder Behältertausch gestellt haben, der im Gebührenbescheid noch nicht berücksichtigt wurde, erhalten Sie automatisch einen Änderungsbescheid, nachdem der Antrag bearbeitet bzw. der Behälter getauscht wurde.

Zahlungseingänge und Änderungen der Bankdaten wurden bis zum 10.01.2025 berücksichtigt.

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